Nachdem bereits vor einigen Monaten die Gerüchte aufgekommen sind, dass ein Verbot von 1S-LSD bevorsteht, gab es bis zum jetzigen Zeitpunkt keine öffentlichen Gesetzesentwürfe oder Aufzeichnungen des Gesundheitsministeriums in Hinblick auf LSD Derivate. Das hat sich nun geändert.

Am letzten möglichen Tag zur Einreichung von Tagesordnungspunkten für die Plenarsitzung am 26.09.2025 wurde ein Gesetzesentwurf vorgelegt. In der Drucksache 366/1/25 vom 12.09.2025 (bundesrat.de) wird dem Bundesrat durch seine Ausschüsse empfohlen, das NpSG drastisch zu erweitern und damit wird ein pauschales Verbot von LSD Derivaten erreicht!

  • Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Änderung des NpSG – nicht öffentlich!
    13.05.2025 | 60. Sitzung – bfarm.de

  • Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz – Umgehung des Verbots künftig verhindern
    12.06.2025 | Beschluss – gmkonline.de

  • Empfehlung für ein pauschales Verbot von LSD Derivaten an den Bundesrat
    12.09.2025 | TOP 29 – bundesrat.de

  • Beschluss der Änderung des NpSG im Bundesrat
    26.09.2025 | TOP 29 – bundesrat.de

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

  • Verbot von 1S-LSD

Verbot von 1S-LSD – Was bisher geschah

Der erste Schritt für ein Verbot ist die Empfehlung an die Bundesregierung seitens des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel und Neue-psychoaktive-Stoffe. Dieser tagte bereits im Mai 2025.

Außer der Gesetzesentwürfe und Empfehlungen zu Lachgas/GBO/GBL gab es keine weiteren öffentlichen Beschlüsse. Selbst die Tagesordnung ist bis zum heutigen Tag nicht öffentlich zugänglich! (60. Sitzung – BfArM.de)

Auf der Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2025 wurde beschlossen, dass das NpSG dahingehend zu prüfen ist, künftige LSD Derivate zu verhindern. (Zum Beschluss – gmkonline.de)

Bis heute hielt sich die Information das das NpSG nur mit dem Wort Silizium ergänzt wird. Außerdem gab es viele Stimmen, die zuversichtlich in Hinblick auf ein Nachfolgederivat geschaut haben. Denn wenn es nur die Änderung „Silizium“ gewesen wäre, hätte es ein Nachfolgederivat gegeben.

Das Ende von LSD Derivaten

Die Ausschüsse des Bundesrates haben am 12.09.2025 folgende Empfehlung an die Bundesregierung gegeben. Sie empfehlen keine Einwendungen zu diesem Gesetzesentwurf zu erheben.

Verbot von LSD Derivaten

Auszug Drucksache 366/1/25 – Link zum Dokument

Damit sollen alle Substanzen verboten werden, welche die Grundstruktur von 9,10-Ergolenen haben. Die Bezeichnung „Wasserstoff oder beliebigen Seitenketten“ bedeutet ein Verbot von allen bekannten und künftigen LSD Derivate und damit das Ende von legalem LSD!

Unsere Gedanken: Fraglich ist, ob dieses Verbot bereits in der nächsten Plenarsitzung beschlossen wird. Noch handelt es sich um eine Empfehlung. Wir gehen allerdings davon aus, dass der Bundesrat dem Entwurf am 26. September 2025 zustimmen wird. Mit einem pauschalen Verbot hat keiner gerechnet.

Wie sieht es mit dem Besitz nach einem Verbot aus?

Der Besitz von Substanzen, welche unter das NpSG fallen, ist nicht unter Strafe gestellt. Lediglich der Handel wird bestraft. Hier geht es zum aktuellen NpSG: https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/NpSG.pdf

Um den eigenen persönlichen Vorrat, gelagert in den eigenen vier Wänden, brauchst du dir also keine Sorgen zu machen. Da der Besitz nicht unter Strafe gestellt ist und so auch gar nicht im Gesetz geregelt ist, wird es keine „Hausdurchsuchungen“, etc. allein aufgrund von 1S-LSD geben! Das Gesetz dient in erster Linie dazu, den Handel und damit die Verbreitung solcher Substanzen zu verhindern.

Trotzdem bitten wir dich, verbotene Substanzen nicht unnötigerweise in der Öffentlichkeit zu missbrauchen. Es handelt sich ab Eintreten des Verbots um eine verbotene Substanz und kann dir im „schlimmsten Fall“ abgenommen werden.

Die Erfahrungen aus den letzten Verboten haben gezeigt, dass es keine großartigen Tätigkeiten seitens der Polizeibehörden gab. Wir als Shop stellen den Verkauf rechtzeitig vor dem Verbot ein. Somit stellen wir sicher, dass der gesamte Kaufprozess vor dem Verbot abgeschlossen ist. Sollte sich deine Sendung noch nach Freitag auf dem Versandweg befinden, keine Sorge das Paket erreicht dich noch vor Inkrafttreten des Verbotes!

Bitte beachte, dass die Aussage „Der Besitz bleibt legal“ so nicht ganz stimmt! Die Substanz ist illegal, aber der Besitz ist eben in keinem Gesetz geregelt und es gibt dadurch auch kein Strafmaß! 🤷🏻‍♀️

Wird es einen Nachfolger zu 1S-LSD geben?

Nein! Die neue Gesetztesänderung lässt keine neues LSD Derivate mehr zu. Allerdings sehen wir diese Empfehlung nach über 3 Jahren Erfahrung, sehr kritisch. Das ist ein immenser Schlag für die Forschung mit LSD!

Das stellt die aktuelle Faktenlage dar. Wir wollen kein falsches Marketing betreiben oder zu Hamsterkäufen aufrufen. Bildet Euch immer selber eine Meinung. ✌🏼

Quellen

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (TOP 29 vom 26.09.2025):
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1057/to-node.html?topNr=29#top-29

https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Tagesordnung_60.html
https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=1711&jahr=2025