Stand: 26.06.2024

Die Substanzen 1T-LSD und 1D-LSD sind ab sofort im NpSG gelistet und gelten damit als Verboten in Deutschland!

Wir wollen dir einen kleinen und immer aktuellen Überblick über die aktuelle Rechtslage und Entwicklungen geben. Wie sieht es mit dem Besitz nach dem Verbot aus?

  • Empfehlung an die Bundesregierung der BfArM zur Änderung des NpSG
    04.12.2023

  • Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Änderung des NpSG
    26.04.2024

  • Beschluss der Änderung des NpSG im Bundesrat
    14.06.2024

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
    26.06.2024

  • Verbot von 1T-LSD & 1D-LSD

    27.06.2024

Ab wann ist 1T-LSD illiegal?

Damit eine Substanz in Deutschland verboten werden kann, muss diese zunächst durch ein Gesetz wie das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) oder NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) erfasst werden. Gesetzesänderungen werden durch den Bundesrat auf den Plenarsitzungen entschieden.

1045. Sitzung des Bundesrates am 14. Juni 2024

Es wurde mehrheitlich über die „Fünfte Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“ abgestimmt und beinhaltet Substanzen wie 1T-LSD.

1045. Sitzung des Bundesrates | Tagesordnungspunkt 24bundesrat.de

Die Änderung kann erst in Kraft treten, wenn diese im Bundesgesetzblatt gelistet ist. Das erfolgt nach Beschluss in der Regel in 1-3 Wochen. Am darauffolgenden Tag tritt das Verbot in Kraft.

Was ändert sich im NpSG?

In der Anlage zur Tagesordnung Drucksache 202/24 | 5. Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen – 5.2 Ergolene (Seite 17) gibt es signifikante Veränderungen, wie die Substanz substituiert sein kann.

Die maximale Molekularmasse wird von 500u auf 600u (g/mol) angehoben. Außerdem gibt es Änderungen, wie der Rest R1 mit verzweigten Atomgruppen oder Ringsystemen substituiert sein kann.

Verbot von 1D-LSD

Im aktuell rechtskräftigem NpSG werden einzelne Atomgruppen oder Ringsysteme aufgeführt. Die neue Vorlage beinhaltet jedoch eine Pauschalisierung: „Der Rest R1 kann aus beliebigen Kombinationen der Atome Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff, Schwefel, Fluor, Chlor, Brom und Iod bestehen“, mit kleinen Einschränkungen. Der Rest darf eine maximale Molekülmasse von 300u (g/mol) haben.

Alle anstehenden Veränderung kannst Du in der Drucksache 202/24 | Fünfte Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue- psychoaktive-Stoffe-Gesetzes genauer nachlesen. Seite 17 – 5.2 Ergolene

Die Empfehlung an die Bundesregierung, 1D-LSD/1T-LSD in das NpSG aufzunehmen, wurde bereits am 04.12.2023 im „Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG“ beschlossen.

Auszug aus den Ergebnissen vom 04.12.2023

Der Sachverständigenausschuss hat der Bundesregierung empfohlen, folgende Änderungen und Ergänzungen in der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) vorzunehmen: (…)

  • Präzisierung der Anlage Nummer 5 „Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen“

Zu den gesamten Ergebnissen (BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) – Stand: 19.12.2023

In der Anlage Nummer 5 des NpSG sind vereinfacht gesagt die LSD Derivate aufgeführt. Dort findet man unter anderem bereits vergangene Substanzen wie 1V-LSD, 1P-LSD oder 1cP-LSD. Die „Präzisierung der Anlage (…) 5“ wird 1D-LSD einschließen.

Set und Setting LSD - Äußere Einflüsse

Wie sieht es mit dem Besitz nach einem Verbot aus?

Der Besitz von Substanzen, welche unter das NpSG fallen, ist nicht unter Strafe gestellt. Lediglich der Handel wird bestraft. Hier geht es zum aktuellen NpSG: https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/NpSG.pdf

Um den eigenen persönlichen Vorrat, gelagert in den eigenen vier Wänden, brauchst du dir also keine Sorgen zu machen. Da der Besitz nicht unter Strafe gestellt ist und so auch gar nicht im Gesetz geregelt ist, wird es keine „Hausdurchsuchungen“, etc. allein aufgrund von 1D-LSD/1T-LSD geben! Das Gesetz dient in erster Linie dazu, den Handel und damit die Verbreitung solcher Substanzen zu verhindern.

Trotzdem bitten wir dich, verbotene Substanzen nicht unnötigerweise in der Öffentlichkeit zu missbrauchen. Es handelt sich ab Eintreten des Verbots um eine verbotene Substanz und kann dir im „schlimmsten Fall“ abgenommen werden.

Die Erfahrungen aus den letzten Verboten haben gezeigt, dass es keine großartigen Tätigkeiten seitens der Polizeibehörden gab. Wir als Shop stellen den Verkauf rechtzeitig vor dem Verbot ein. Somit stellen wir sicher, dass der gesamte Kaufprozess vor dem Verbot abgeschlossen ist. Sollte sich deine Sendung noch nach Freitag auf dem Versandweg befinden, keine Sorge das Paket erreicht dich noch vor Inkrafttreten des Verbotes!

Bitte beachte, dass die Aussage „Der Besitz bleibt legal“ so nicht stimmt! Die Substanz ist illegal, aber der Besitz ist eben nicht im Gesetz geregelt und es gibt kein Strafmaß!

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Wird es einen Nachfolger zu 1T-LSD geben?

Wie vor jedem Verbot ist das die spannende Frage. Die gute Nachricht, legale LSD-Derivate werden nicht grundsätzlich verboten. Zum fünften Mal schränkt der Gesetzgeber die Substitution ein und will dadurch die Herstellung verhindern, bzw. einschränken.

1S-LSD D-tartrate ist da! 🥳

Die Zeichen standen gut! Über Silizium haben wir im Team spekuliert! Der Hersteller Synex Synthetics (Lizard Labs) stellt sein neues legales LSD-Derivat 1S-LSD vor.

1-(3-(trimethylsilyl)propionyl)-lysergic acid diethylamide hemi-D-tartrate ist ein Trimethylsilyl Derivat von 1P-LSD. Klingt spannend?

Erfahre mehr über 1S-LSD.

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