Verbot frühestens ab Mitte Juni 2024!

Stand: 07.05.2024

Mit einem Verbot der Substanz war auf kurz oder lang zu rechnen. Die aktuelle Lage schließt auf ein mögliches Verbot ab Mitte Juni 2024. Wir wollen dir hier einen kleinen und immer aktuellen Überblick über die aktuelle Rechtslage und Entwicklungen geben.

Ab wann ist 1T-LSD oder 1D-LSD illiegal?

Damit eine Substanz in Deutschland verboten werden kann, muss diese zunächst durch ein Gesetz wie das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) oder NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) erfasst werden. Gesetzesänderungen werden durch den Bundesrat auf den Plenarsitzungen entschieden.

1044. Sitzung des Bundesrates am 17. Mai 2024

In der kommenden Sitzung des Bundesrats wird über eine Veränderung des NpSG nicht abgestimmt.

1044. Sitzung des Bundesrates | Tagesordnungbundesrat.de

1D-LSD/1T-LSD wird also noch eine gewisse Zeit legal bleiben. Die darauffolgende Sitzung ist am 16. Juni 2024 und die Tagesordnung erscheint als erster Entwurf Ende Mai 2024. Weitere Termine findet Ihr auf der Homepage des Bundesrates. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein Verbot noch vor der Sommerpause in Kraft treten wird.

Die Empfehlung an die Bundesregierung, 1D-LSD/1T-LSD in das NpSG aufzunehmen, wurde bereits am 04.12.2023 im „Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG“ beschlossen.

Auszug aus den Ergebnissen vom 04.12.2023

Der Sachverständigenausschuss hat der Bundesregierung empfohlen, folgende Änderungen und Ergänzungen in der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) vorzunehmen: (…)

  • Präzisierung der Anlage Nummer 5 „Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen“

Zu den gesamten Ergebnissen (BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) – Stand: 19.12.2023

In der Anlage Nummer 5 des NPSG sind vereinfacht gesagt die LSD Derivate aufgeführt. Dort findet man unter anderem bereits vergangene Substanzen wie 1V-LSD, 1P-LSD oder 1cP-LSD. Die „Präzisierung der Anlage (…) 5“ wird 1D-LSD einschließen.

Wie sieht es mit dem Besitz nach einem Verbot aus?

Der Besitz von Substanzen, welche unter das NpSG fallen, ist nicht unter Strafe gestellt. Lediglich der Handel ist verboten. Trotzdem bitten wir dich, verbotene Substanzen nicht unnötigerweise in der Öffentlichkeit zu missbrauchen. Es handelt sich ab Eintreten des Verbots um eine verbotene Substanz und kann dir im „schlimmsten Fall“ abgenommen werden.

Hier geht es zum aktuellen NpSG: https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/NpSG.pdf

Um den eigenen persönlichen Vorrat, gelagert in den eigenen vier Wänden, brauchst du dir auch keine Sorgen zu machen. Da der Besitz nicht unter Strafe gestellt ist und so auch gar nicht im Gesetz geregelt ist, wird es keine „Hausdurchsuchungen“, etc. allein aufgrund von 1D-LSD/1T-LSD geben!

Die Erfahrungen aus den letzten Verboten haben gezeigt, dass es keine großartigen Tätigkeiten seitens der Polizeibehörden gab. Wir als Shop stellen den Verkauf etwa eine Woche vor dem Verbot ein. Somit stellen wir sicher, dass der gesamte Kaufprozess lange vor dem Verbot abgeschlossen ist.

Das Einzige, was sich ändern wird, ist das LSD Derivat. Wir sind da zuversichtlich und wollen keine falsche Panik schüren & falsches Marketing betreiben. Eine Sache können wir aber sicher sagen:

Das Derivat 1D-LSD und 1T-LSD wird dem Verbot unterliegen und nicht mehr erhältlich sein.