Stand: 18.07.2025

Bereits die fünfte Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes wurde durch den Bundesrat beschlossen und trat am 27.06.2024 in Kraft. Damit wurden 1T-LSD und 1D-LSD verboten. Doch bereits eine Woche vor dem Verbot gab es bereits den Nachfolger, 1S-LSD.

Da stellt sich die Frage, wie das möglich ist. Seit 2019 werden immer wieder LSD-Derivate verboten und durch das NpSG geregelt. Kurz darauf tauchen wieder neue auf. Es wird sehr häufig von einem „Katz-und-Maus-Spiel“ gesprochen. Um das genauer zu verstehen, schauen wir uns die aktuelle Gesetzeslage genauer an. Denn alles, was nicht explizit reguliert oder verboten ist, darf in Deutschland ohne Genehmigung erforscht werden!

Warum ist 1S-LSD legal?

LSD-Derivate sind Substanzen, welche eine strukturelle Ähnlichkeit zu LSD haben. Die Änderungen werden durch unterschiedlich kleine Anhänge einer Indolgruppe realisiert. Das aktuell legale 1S-LSD enthält in seinem Anhang ein Silizium Atom.

1S-LSD Strukturformel

Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)

Die rechtlichen Grundlagen für solche Substanzen sind im NpSG zu finden. LSD-Derivate fallen unter die von 5. Tryptamin abgeleiteten Verbindungen und 5.2 Ergolenen. Hier wird genau beschrieben, welche Strukturen durch das Gesetz erfasst werden. Die fünfte Änderung hatte es in sich, es wurden anders als zuvor gleich ganze Stoffe verboten, die an der Indolgruppe (R1) substituiert sein dürfen.

Ergolene Grundstruktur

Bei LSD sitzt an R1 ein Wasserstoff-Atom. Die anderen Positionen sind wie bei LSD unverändert geblieben und auch die Derivate tragen alle dieselbe Methyl- (R2) oder Ethylgruppe (R3, R4).

Das Gesetz besagt, dass der Rest aus einer beliebigen Kombination aus bestimmte Atomen bestehen kann, es sei denn, diese werden eingeschränkt. Da 1S-LSD jedoch an R1 eine Silylpropionylgruppe mit einem Silizium Atom anhängen hat, fällt die Substanz nicht unter das NpSG.

Auszug NpSG 2024

Auszug NpSG – Aktuelle Fassung vom 21.06.2026

1T-LSD hat als Rest eine Kombination mit einem Schwefelatom (a) und 1D-LSD eine Carbonylgruppe (bb). Diese sind laut Gesetz nun verboten.

⚖️ Aktuell rechtskräftiges NpSG vom 21.06.2025 – Anlage:
https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/anlage.html

Warum werden LSD-Derivate nicht pauschal verboten?

Ein pauschales Verbot von LSD verwandten Strukturen würde die wissenschaftliche und medizinische Forschung stark einschränken. Nicht nur Psychedelika gehören zur Gruppe der Tryptamine oder Ergoline, sondern auch wichtige Arzneimittel. Es sind häufig Strukturmerkmale von LSD oder Tryptaminen zu finden.

Dazu zählen unter anderem Medikamente, wie zum Beispiel:

  • Ergotamin | Migräne (Ergolin – Strukturverwandt mit LSD)
  • Lisurid | Parkinson (Ergolin Derivat – Strukturverwandt mit LSD)
  • Trazodon | Antidepressiva (Tryptaminderivat)

Im Vergleich der Strukturformeln von LSD-25 und Ergotamin, einem Medikament gegen Migräne, lässt sich die Ähnlichkeit gut verdeutlichen.

Strukturformel LSD-25

Strukturformel Ergotamin

Nahezu die vollständige Struktur von LSD findet sich im Aufbau der Arznei wieder. Pauschale Verbote würden die Forschung blockieren und viele bereits zugelassene Medikamente kriminalisieren. Das wäre rechtlich und medizinisch nicht tragbar.

Die folgende Übersicht zeigt deutlich die Vielzahl an Derivaten, welche nun durch mehrere Verbote auf dem Markt sind. Die immer wieder neuen Entwicklungen deuten auf die hohe Nachfrage und Interesse an legalen LSD Derivaten hin.

 

 

Erschienen Verboten ab Indolgruppe
LSD-25 1938 1967 Wasserstoff
ALD-52 1957 18. Juli 2019 Acetyl
1P-LSD 2015 18. Juli 2019 Propionyl
1B-LSD 2018 18. Juli 2019 Butyl
1cP-LSD Juli 2019 02. Juli 2021 Cyclopropylcarbonyl
1V-LSD 02. Juli 2021 07. Oktober 2022 Valeroyl
1D-LSD 07. Oktober 2022 14. Juni 2024 Dimethylcyclobutancarbonyl
1T-LSD 08. Juli 2023 14. Juni 2024 Thiophencarbonyl
1S-LSD 20. Juni 2024 Silylpropionyl

Wann wird 1S-LSD verboten?

Damit 1S-LSD verboten werden kann, erfordert es einige rechtliche Schritte. Zunächst muss es eine Empfehlung der BfArM an die Bundesregierung geben. Daraufhin verordnet das Gesundheitsministerium die Änderung des NpSG an und legt dem Bundesrat einen neuen Gesetzesentwurf vor. Dieser muss in einer seiner monatlichen Sitzungen über die Änderung abstimmen. Das Gesetz tritt dann einige Wochen später in Kraft.

In unserem Beitrag über das Verbot von 1T-LSD/1D-LSD erfährst Du mehr über die Schritte einer Gesetzesänderung. Die 5. Änderung des NpSG dauerte von der Empfehlung bis zum rechtskräftigem Verbot etwa 6 Monate.

💡 Informationen zum Verbot von 1T-LSD und 1D-LSD

Der „Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG“ hat am 15. Mai 2025 getagt. Dort stand unter anderem „TOP 6: Beschlussvorlage Anpassung der Anlage des NpSG“ auf der Tagesordnung.

Bis zum aktuellen Zeitpunkt gibt es noch keine endgültigen und vollständigen Berichte aus dieser Sitzung. Im Fokus lagen aber wohl Lachgas, GBL/GBO (KO-Tropfen), welche gesetzlich sehr schnell eingeschränkt wurden und durch den Bundesrat auch schon beschlossen. In etwa 2-3 Monaten tritt die Änderung in Kraft.

Ob sich hier noch Änderungen bezüglich 1S-LSD ergeben, wird sich zeigen.

Stand: 18.07.2025