Was ist 1S-LSD?
Bei 1S-LSD handelt es sich um eine Forschungschemikalie und LSD Derivat, welches seit Juni 2024 erhältlich ist und legal in Deutschland erforscht werden darf! Die Substanz ist weder im Betäubungsmittelgesetz (BtMG), im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) oder dem Arzneimittelgesetz (AMG) erfasst.
Wir verweisen auf den Herstellerhinweis: 1S-LSD ist NICHT für den menschlichen Konsum bestimmt! Unsere legalen Psychedelika verkaufen wir ausschließlich als Forschungschemikalie/Analyseprobe. Von Tieren und Kindern fernhalten! Bitte verwende die Substanz ausschließlich für Forschungszwecke und labortechnischen Analyse.
Wirkstoff
1-(3-(trimethylsilyl)propionyl)-lysergic acid diethylamide hemi-D-tartrate ist eine Forschungschemikalie, welche von der Struktur von LSD-25 leicht abgeleitet wurde. Der Wirkstoff ist ein Lysergsäure-Derivat von LSD und zu der Strukturklasse der Lysergamiden zuzuordnen. Da es sich um ein LSD-Derivat handelt, teilt es mit Wahrscheinlichkeit die psychedelischen Eigenschaften wie denen des Hoffmann LSD-25 oder ähnlichen LSD Derivaten, wie 1T-LSD, 1V-LSD, 1cP-LSD und 1B-LSD. 1S-LSD ist ein trimethylsilyl Derivat von 1P-LSD.
Weitere Informationen zu legalen LSD Derivaten findest Du in unserem Blog.
Haltbarkeit/Aufbewahrung
Da 1S-LSD sehr neu auf dem Markt ist, lässt sich eine zuverlässige Aussage noch nicht treffen. Es wird jedoch davon ausgegangen (wie bei alten LSD-Derivaten) dass eine Lagerung, ohne Potenzverlust, über mehrere Jahre möglich ist.
Wir empfehlen, das 1S-LSD an einem trockenen, vor Licht geschützten und kühlen Ort zu lagern. Wichtig: Unbedingt vor Feuchtigkeit schützen!
Rechtliches
1S-LSD ist nicht im Betäubungsmittelgesetz (BtMG), dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) oder dem Arzneimittelgesetz (AMG) erfasst. Die Substanz darf ohne einer Genehmigung der BfArM legal gekauft, verkauft und erforscht werden. In Deutschland gilt nach wie vor: Alle Stoffe, welche nicht explizit verboten sind, sind erlaubt! Ein Verbot zeichnet sich derzeit nicht ab.